Zigeunermädchen Rosina Vernehmunsprotokoll - Transkribtion Herbert Stastny - Andert Güettige Examen

Andert Güettige Examen
Über das bey dem Landtgericht Gföhl in arrest sizente Ziggeiner gesindl so den 28. May 712 vorgenohmben wordten.

Erstes Examen
Über den Ziggeiner Franciscus Fränzl

Interrogatoria 1
Ob Er noch wisse, was Er in seinig vorigen Examen bekhennt und ausgesagt habe.

Responsoria 1
Er wisse alles wohl.

Interrogatoria 2
Ob er verheyrath und wo sein Weib seye.

Responsoria 2
Ja sey verheyrath, sein Weib seye mit und bey gewest, aber durchgangen, wuste also nicht, wo sie dermahlen anzutrefen.

Interrogatoria 3
Wie vill Khinder er habe, und wo sie sein.

Responsoria 3
Habe 2 Khinder, glaube sie sein mit der Mutter durchgang, der Bueb bey 20 Jahren und das Mensch seye bey 12 Jahren alt.

Interrogatoria 4

Wo Er sich einige Zeitlang gehalten, und wie er sich ernöret, und von wonnen er herkhommen.

Responsoria 4
Niergents, seyevon ein orth zu dem andren gangen, von Zlabings auß Pöhmn anhero khomben, und mit Pettln die Nahrung gesucht, gleich andern Landt Pettlern.

Interrogatoria 5
Warumben sie just in Gföller Waldt khommen, und wer die Jenigen sein, so bey Ihnen gewest, und entflogen, und wohin sie gehen wollen.

Responsoria 5
Haben auf Zobing und sodan auf der Thaunau in Ungarn
Fahren wollen, habe die andern Kheinen gekhennt, wusste auch nicht, wie sie geheissen. Seye sein lebtag nicht umb sie gewessen.

Interrogatoria 6
Wie Er dan just zu dieser gesellschaft Khommen.

Responsoria 6
Seye in Schaafstall khomben, woriber Ihnen die Leith gesagt, daß im Waldt Ziggeiner sein, sodan Er sich zu Ihnen gesellet.

Interrogatoria 7
Ob er niehmahlen in arrest gewest oder von andern orthen veriagt worden.

Responsoria 7
Seye niehmahlen verarrestiert gewesen, auch niehmahlen veriagt worden.

Interrogatoria 8
Wo sich Ihr Ziggeiner Haubtman aufhaltet, ob er weib und Khinder habe.

Responsoria 8

Seye von rebellen umbkhomben seye zuvor zu Caniha ein Postmeister geweßen, sein Weib und Khinder wuste er nicht, obs bey den Zigeinern sein, oder wo sie sich aufhalten.

Interrogatoria 9
Ob er nicht von den Jezigen Haubtman, als des verstorbenen Haubtman Sohn seye in Ungahrn zugehen schrifftlich begehret worden.

Responsoria 9
Nein, seye niehmahlen die kringste post Ihnen zuekhomben, in Ungarn zugehen, sondern hatt aus freyen willen dahin Reißen wollen.

Interrogatoria 10
Ob er das Mentsch khenne, welche das Saugente Khint hat, und von wemb sie geschwengert worden seye.

Responsoria 10

Ja , Er Khenne sie, Seye seines Weibs Ihr Schwester, ist Ledig, und von einen verheyrathen Ziggeiner geschwengert worden, welcher sich in Ungarn bey dem Scharfen Eckh, Hoff an zuzeithen in waldt, auch in Schloß aufhaltet.

Interrogatoria 11
Ob er sich nicht bey unser Frau Maria Täferl aufgehalten, und wie lang.

Responsoria 11
Seye Balt dorth, balt da gewest, und sich an Kheinen Orth lang aufgehalten.

Interrogatoria 12
Mehr bey Ihme gewest, und wo sie sich dermahlen aufhalten.

Responsoria 12
Ihr Corporall, nambens Franz Sigmundt, und sein Bruder Sigmunt wuste aber nicht, wo sie sich dermahlen aufhalten. Sonst die mehreste Zeith in Ungarn, bey Pruckh an der Leitha, und selbiger Refier.

Interrogatoria 13
Warumben er nicht in Ungarn bey seinen Leithen geblieben, und was Ursachen er sich in Österreich begeben.

Responsoria 13

Er habe seine Befreundte in Landt ob der Ennß, alß sein Schwoger und Schwester haimgesucht.

Interrogatoria 14
An welchen orth sich sein schwager, seine Schwester sambt Ihren Khindern aufhalten, und ob sie niehmahlen von dannen geschaftt worden.

Responsoria 14

Bey Hochenfurth in Waldt, auch Zumallen in Heusern sein auch niehmahlen von einigen orth abgeschafft worden.

Interrogatoria 15
Ob er dan nicht gewust, daß in all Kayserl. Lendern verbotten, daß sich das Ziggeiner gesindl aufhalten solle.

Responsoria 15
Ja Er wusste es, daß in allen orthen dises verbotten, hatt auch nicht in willens gehobt sich alhier aufzuhalten.

Interrogatoria 16
Ob er nicht gemordt, gestollen oder die gefundene Dietrich Ihne gewest sein.

Responsoria 16
Habe sein Leb tag nicht gemordt, auch nichtssonderes gestollen, alß in Ländl Hienner und 3 Schaaf, wuste auch von denen dietrichen nichts, und seye bey denen an den durchgegangenen Ziggeinern sein Leb tag nicht gewest.

Interrogatoria 17

Woher Er das Eyserne Khetten glidt bekhomben und zu was  es zugebrauch.

Responsoria 17
Von des Freyman zu Wächsenberg sein Khnecht, seye guett was darvon abgefailt wiert zum einnehmben, vor den Umbfall oder hinfallente Khrankhheit.

Interrogatoria 18
Wo und an was orth Er zu des Freyman Khnecht khomen.

Responsoria 18
In ein Paurn Haus, da Er Ihn gefrogt, ob er vor das Hinfallet nichts zu gbrauchn wusste, so dan hatt er Ihm das glidt geben, und solches seiner Schwester: 2 mahl vor dieser Khrankhheit gebraucht.

Interrogatoria 19
Zu was Er, das bey Ihme gefundener Khigerl gebraucht.

Responsoria 19

Es seye weither Khein Khigerl sondern seye einen Thann Zepfen, und seye weithers zu nichts zu brauchen als vor die bösen Zungen, das man nichts übels Reden khann von Ihnen.

Interrogatoria 20

Wer dan diser Jungwirth seye, wo sie sich in einen alten gemeyer aufgehalten.

Responsoria 20
Er wuste nicht wohin Er gehöre, Es seye bey dem Campp Fluß, und hobe es nur von andern Leithen gehört, Ist auch sein Leb Tag bey den Jungwirth niemallen gewesen.

Interrogatoria 21

Von weme er , das bey Ihme gefundene Pettschaft bekhomben.

Responsoria 21
Er habe es von einen Paurn Khnecht in Payern bekhommen, davor er Ihme ein Tiechl gegeben hat.


Beschließt hiemit sein aussag und bitt um Genadt.

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