Zigeunermädchen Rosina Vernehmunsprotokoll - Transkribtion Herbert Stastny - Drittes Giettiges Examen
Drittes Giettiges Examen
Über den bey dem Landtgericht Gföhl in verhaft sizenten Ziggeiner, namens Franciscus Fränzl,
so den 15. Juni 712 vorgenomen worden; Alß
Interrogatoria 1
Ob er in vorigen Examen Bekhent hat, daß er ein gebohrener Ziggeiner.
Responsoria 1
Sey ein Ziggeiner aber nicht auß Egybten.
Interrogatoria 2
Auch Ihme wissent gewesn, das in österreich, daß Ziggeiner gsindl, hoch verbothen, und bey Lebens straf nicht gestatt werden.
Responsoria 2
Ja er hatt es gewust, den dise sachen ist überall,
Interrogatoria 3
Warumben er dan mit seiner Zigeiner Gsöllschafft, so vermessen gewest, in das Landt herein zugehen,
Responsoria 3
Hatt nuer außrasten wollen, und so dann nach Plankh, und in Hungarn hinunder.
Interrogatoria 4
Warumben sie sich in denen Wäldern, und nicht ofentlich, bey denen Dörfern, und unter mehrere Leithen, sondern allein sich aufgehalten.
Responsoria 4
In Payrn, und in Landl, hat er sich in heusern aufhalten derfen, alhier aber in Waldt, sie ermiet gewest, und hat ausrasten wollen,
Interrogatoria 5
Ob er und seine mitgsölln sich nit unterredt haben, wan sie von denen Landtghrichten angrifen werden, was sie thuen wollen.
Responsoria 5
nicht das geringste, wolle ein aidt schwören, er seye vorhin bey disen nicht gewesen.
Interrogatoria 6
Und was ware dan Ihre ander Redtung.
Responsoria 6
puncto 5to verstanden
Interrogatoria 7
Ist nicht Ihr vorhaben gewest, ehr sie sich gefang geben mit schiessen und Stechen sich zu salvieren.
Responsoria 7
Nein seye sein vorhaben nicht gewest.
Interrogatoria 8
Warumben er Laugnet, und gelaugnet hatt, das sie niemant schadten zufiegen, da doch wissent, das sie mit Rauben, stellen und Mortthatten, dem ganzen Landt schädtlich sein, und sich mit dise
Handtierung erhalten müessen,
Responsoria 8
Es hat ihme sein Weib erhalten, dan sie hatt denen Leithen vorsag khan, khan auch den Viech helfen.
Interrogatoria 9
Wie seine gspän mit nahmen haissen, und in Khleidern in der Persohn außsehen.
Responsoria 9
Habe kheine gespän, als sein schwagern, welcher sich aber zu Hochenfurth und Payrn Landt, sich die mehresten Zeith aufhalt, er haisse Jacob, sey ein khurzer Mentsch, und hatt 5 Khinder.
Interrogatoria 10
Wie offt schon in disen Waldtmarch gewesen, und wie Lang sie sich dissmahl in den Waldt aufgehalten haben.
Responsoria 10
Seye niemallen hier gewest, Jezo habe er sich nur 2 Tag aufgehalten.
Interrogatoria 11
Wan sie niemant schadten zugefiegt, warumben er selbst auf der Wacht gestandten, und aufgesehen, das sie nicht in der Landtgherichter Hendt khommen,
Responsoria 11
Hat nuer noch ain stundt warthen wollen, darnach hat er widerumb forth reisen wollen,
Interrogatoria 12
Warumbener Laugnet, das er nicht auch darbey gewest, das unlängst, underschiedliche diebstall, auch zwey Morththatten unweith Horn beschehen,
Responsoria 12
Er weiß nichts, gott behiet ihm darvor.
Interrogatoria 13
Soll olles mit umbstendten bekhenen, und nicht Ursach geben, mit Ihme nach scherpfe und Khayserl. Befehl zu verfahren.
Responsoria 13
Er weiß nichts, und habe seine Lebtag nichts gestifft, sondern nuer 3 Schaaf, so sein Weib in Bayrn von der Halt gestollen.
Interrogatoria 14
Dan dise Zeit hero verneint hat, durch Laugnen, glauben sachen, das er unschuldig seye.
Responsoria 14
Man mag machen ihme wos man will, er habe nichts gethan, sei ein Lautterer petl, er und seine Leith.
Beschliest hiemit sein aussag.
Actum ut supra.
Über den 10ten Puncto ist der arrestierte Zigeiner nochmahlen umstendtig Befragt, aber Bestendtig gelaugnet worde, daß er niehmallen hier im Waldt gewesen. Hieriber ist Ihme der Mathias Päzl,
Forster und Jäger, vorgestelt, der Ihme das orth und die Zeith gesagt und benenet, wo Er denselben im Waldt gesehen, entlichen hat er doch mit einer alteration bestandten, das Er vorrinen Jahr
im Waldt gewesen, worauf zuerkhenen, das er ein boshafter verstockhter Mentsch seye;